
Er ist ein Vermittler im Dienste des ÖVM - Maklers
und Ihr Ansprechpartner im Falle von berufsspezifischen
Konflikten mit Dritten.
Sein Aufgabengebiet:
- Beratung aufgrund seiner Berufserfahrung bei unterschiedlichen
Standpunkten (keine juristische Beratung)
- Vorinformation über Lösungsmöglichkeiten
- Der Ombudsmann eröffnet den Dialog und wendet sich direkt an die von
der Angelegenheit betroffenen Personen oder Einrichtungen
- Gegenüberstellung der Argumente der einen und der anderen Partei
- Schlichtungsversuch in gutem Einvernehmen zwischen den Parteien
- Der Ombudsmann ist weder Richter noch Schiedsrichter
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit des Ombudsmannes sind im Wesentlichen:
- Bereitschaft Mitgliederinteressen wahrzunehmen
- Fachliche Kompetenz in der betreffenden Angelegenheit
- Fairness gegenüber allen beteiligten Parteien
- Unabhängig (also in der betreffenden Angelegenheit weder Partei noch sonst
in irgend einer Form betroffen)
- Einhaltung absoluter Verschwiegenheit - insbesondere über persönliche
Daten
Das Ziel:
- Ernsthafte aber auch gleichzeitig in gutem Stil geführte Auseinandersetzung
- Eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden
- Möglichst gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden
Voraussetzungen für das Aktivwerden des ÖVM - Ombudsmann ?
- Die Differenzen sind berufsspezifischer Natur
- Die Angelegenheit ist für den Makler im Allgemeinen wesentlich
(hier fehlen noch Erfahrungswerte)
- Auch der "Beschwerdeführer" ist gesprächs- und konsensbereit
- Die Angelegenheit ist noch nicht gerichtsanhängig