ÖVM

Der ÖVM- Ombudsmann

Gerhard Veits

Er ist ein Vermittler im Dienste des ÖVM - Maklers
und Ihr Ansprechpartner im Falle von berufsspezifischen
Konflikten mit Dritten.


Sein Aufgabengebiet:
 - Beratung aufgrund seiner Berufserfahrung bei unterschiedlichen
   Standpunkten (keine juristische Beratung)
 - Vorinformation über Lösungsmöglichkeiten
 - Der Ombudsmann eröffnet den Dialog und wendet sich direkt an die von
   der Angelegenheit betroffenen Personen oder Einrichtungen
 - Gegenüberstellung der Argumente der einen und der anderen Partei
 - Schlichtungsversuch in gutem Einvernehmen zwischen den Parteien
 - Der Ombudsmann ist weder Richter noch Schiedsrichter

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit des Ombudsmannes sind im Wesentlichen:
 - Bereitschaft Mitgliederinteressen wahrzunehmen
 - Fachliche Kompetenz in der betreffenden Angelegenheit
 - Fairness gegenüber allen beteiligten Parteien
 - Unabhängig (also in der betreffenden Angelegenheit weder Partei noch sonst
   in irgend einer Form betroffen)
 - Einhaltung absoluter Verschwiegenheit - insbesondere über persönliche
   Daten

Das Ziel:
 - Ernsthafte aber auch gleichzeitig in gutem Stil geführte Auseinandersetzung
 - Eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden
 - Möglichst gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden

Voraussetzungen für das Aktivwerden des ÖVM - Ombudsmann ?

 - Die Differenzen sind berufsspezifischer Natur
 - Die Angelegenheit ist für den Makler im Allgemeinen wesentlich
   (hier fehlen noch Erfahrungswerte)
 - Auch der "Beschwerdeführer" ist gesprächs- und konsensbereit
 - Die Angelegenheit ist noch nicht gerichtsanhängig

Ihre Anfrage an den Ombudsmann

 
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