1. Anmeldung
An den Veranstaltungen der Österreichischen Versicherungsakademie, im Folgenden ÖVA genannt, kann jeder teilnehmen, der Interesse an Bildungsmaßnahmen hat und die Allg. Geschäftsbedingungen der ÖVA anerkennt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der ÖVA kann mittels Anmeldeformular oder in anderer Form schriftlich oder auch mittels Internetanmeldung erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie die ÖVA auf dem Postweg, per e-Mail oder per Telefax erreicht. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖVA an.
2. Buchung
Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden, teilt die ÖVA dies unverzüglich mit. Sofern möglich bietet die ÖVA einen Wiederholungstermin bzw. Ausweichveranstaltung an.
3. Anmeldebestätigung
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer umgehend eine Anmeldebestätigung sowie die Rechnung zugesandt. Rechnungsleger ist der ÖVM – Österreichischer Versicherungsmaklerring.
4. Gebühren
Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Eventuelle Rabattmöglichkeiten werden bereits in der jeweiligen Seminareinladung bekanntgegeben. Verschiedene Rabatte sind nicht kombinierbar. Vereinbarungen über Sonderkonditionen bedürfen der Schriftform.
5. Rücktritt von der Teilnahme an Veranstaltungen
Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per e-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.
6. Dozentenwechsel
Fällt ein Dozent aus Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen aus, kann die ÖVA, um eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden, einen Wechsel des Dozenten vornehmen und / oder den Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar ist.
7. Unterkunft und Verpflegung
Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8. Absage von Veranstaltungen
Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. wegen Ausfalls eines Dozenten, wegen nicht ausreichender Anmeldungen, durch Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend zurückerstattet oder die ÖVA stellt auf Wunsch einen Gutschein aus, der ein Jahr Gültigkeit besitzt. Weitergehende Ansprüche gegen die ÖVA sind ausgeschlossen.
9. Urheberrecht
Die im Rahmen unserer Seminare, Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen ausgehändigten Arbeitsunterlagen, Skripten, etc. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung der ÖVA und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder auf gewerblich genutzt werden.
10. Teilnahmebestätigungen und Zeugnisse
Wenn ein Teilnehmer mindestens 75% einer Veranstaltung besucht hat, besteht Anspruch auf die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung. Für die Ablegung von Prüfungen besteht Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses. Teilnahmebestätigungen und Zeugnisse können auch für zurückliegende Veranstaltungen bzw. Prüfungen als Duplikat angefordert werden. Die Duplikatsgebühr beträgt € 30,--.
11. Datenschutz
Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen werden von der ÖVA für die interne Verarbeitung und eigene Werbezwecke der ÖVA bzw. des ÖVM (Österreichischer Versicherungsmaklerring) unter strikter Einhaltung des Datenschutzgesetzes gespeichert.
12. Haftungsausschluss
Die ÖVA übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Vorträge bzw. der von Vortragenden verwendeten Unterlagen.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Sofern es sich um kein Konsumentengeschäft im Sinne des KSchG handelt, ist Gerichtsstand das am Vereinssitz des ÖVM (Österreichischer Versicherungsmaklerring) zuständige Gericht. Bei Konsumenten gelten die gesetzlichen Regelungen.
Veits/Mag. Freilinger Feb.2010