Schon seit jeher haben die Versicherungsmakler den Versicherungsschutz für ihr Klientel durch die Vereinbarung von Klauseln qualitativ verbessert! Gleichzeitig wird die Haftungslage des Maklers deutlich entschärft.
Der Österreichische Versicherungsmaklerring hat mit Arbeitsausschüssen bereits vor Jahren damit begonnen, die am Markt bestehenden Maklerklauseln zu vereinheitlichen.
Die Klauselausschüsse des ÖVM sind dauerhafte Einrichtungen! Die Tagespraxis zeigt uns nämlich in sehr kurzen Intervallen deutlich auf, in welchen Bereichen am Markt befindliche Standard – Versicherungslösungen nachzubessern sind.
Damit auch Sie für Ihr Klientel fachmännische Deckungskonzepte erarbeiten können, so wie es vom Maklergesetz § 28 Abs. 1 (angemessenes Deckungskonzept) gefordert wird, sollten Sie sich auch dieses Werkzeug zulegen.